Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kombination mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt mit dem 25.05.2018 in Kraft und fordert von Firmen und Gewerbetreibenden die Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes.
Die Umsetzung des Datenschutzkonzeptes bedeutet oft einen erheblichen Aufwand an Organisation und Dokumentation. Unter Umständen ist auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten notwendig.
Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der nötigen Maßnahmen:
- Identifizierung der relevanten Datenerfassungen, -speicherungen und -verarbeitugen
- Bewertung der Folgerisiken
- Erarbeitung notwendiger technisch/organisatorische Maßnahmen (toMs) zur Miderung der Risiken
- Erstellung und Pflege der notwendigen Dokumentationen
- Umsetzung des Datenschutzkonzeptes in Ihrer Firma
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Unterstützung eines internen Datenschutzbeauftragten
- Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Rufen Sie uns an: 0 24 31 - 80 53 00
Montags bis Freitags 9:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nach Absprache oder Wartungsvereinbarung auch ausserhalb der Geschäftszeiten |